Um das Training unter Corona konformen Bedingungen weiterführen zu können, ist es erforderlich, die Anforderungen der CoronaSchVO einzuhalten. Die derzeitige Fassung gemäß §9 erlaubt kontaktfreien Sport im freien. Damit die maximale Anzahl der Sportler auf dem Vereinsgelände geregelt wird und die gesetzlich geforderte Kontaktverfolgung gegeben ist, ist eine Anmeldung für die aufgelisteten Trainingszeiten zwingend erforderlich. Ein Training in der Bogenhalle ist nicht erlaubt. Ebenfalls bleibt die Nutzung der Terrasse und des Vereinsheims (auch kein Kaffeekochen) weiterhin untersagt.
Mit der Anmeldung erklärst Du dich bereit die Maßnahmen gemäß unseres Hygieneplans zu befolgen
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